Oststraße 22
| Oststraße 22 | |
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51.763177.89472 Koordinaten: 51° 45′ 47″ N, 7° 53′ 41″ O
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| Anschrift | Oststraße 22
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| Baujahr | 1935/36 |
| Architekt | Bernhard Steinhoff |
| Ursprüngliche Nutzung | Wohn- und Geschäftshaus |
Das Gebäude Oststraße 22 ist ein 1935/36 errichtetes Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke zur Gerichtsstraße. Der von dem Ahlener Architekten Bernhard Steinhoff entworfene Bau wurde im Auftrag der Witwe von Johannes Münstermann errichtet und lehnt sich gestalterisch eng an das benachbarte Gebäude Oststraße 24 an.
Das Haus steht unter Denkmalschutz und ist in wesentlichen Teilen seiner historischen Struktur und Innenausstattung erhalten.
Geschichte
Das Wohn- und Geschäftshaus wurde 1935/36 auf einem schmalen Eckgrundstück an der Oststraße und der Gerichtsstraße errichtet. Auftraggeberin war die Witwe von Johannes Münstermann.
Die Gerichtsstraße war zwischen 1892 und 1895 als Verbindung zwischen dem ehemaligen Osttor und dem Nordtor neu angelegt worden.
Die Planung des Neubaus übernahm der Ahlener Architekt Bernhard Steinhoff. Ausgeführt wurden die Bauarbeiten durch das ebenfalls in Ahlen ansässige Baugeschäft Krämer. Steinhoff war mit dem Unternehmen eng verbunden und übernahm den Betrieb später vollständig.
Städtebauliche Gestaltung
Der Neubau orientierte sich in seiner Gestaltung eng an dem 1929/30 errichteten benachbarten Wohn- und Geschäftshaus Oststraße 24.
Eine besondere Aufgabe bestand darin, zwischen der dreigeschossigen Bebauung der Oststraße und der niedrigeren Bebauung entlang der Gerichtsstraße zu vermitteln. Dazu wurde das Gebäude gestalterisch in zwei gegeneinander verschobene Baukörper unterteilt. An der Straßenecke blieb dadurch eine kleine platzartige Erweiterung erhalten.
Zur Oststraße entstand als gestalterische Fortführung des Nachbarhauses ein dreigeschossiger Baukörper. Darüber erhebt sich ein zurückgesetztes Geschoss unter einem pfannengedeckten Zeltdach mit vorgelagertem umlaufendem Balkon.
Der Gebäudeteil an der Gerichtsstraße wurde ebenfalls dreigeschossig ausgeführt und erhielt ein Vollwalmdach.
Architektur
Die Fassaden wurden mit Klinkersteinen verkleidet, die im Bauantrag als „Borker Vormauersteine“ bezeichnet wurden. Gegliedert werden die Fassaden durch Putzbänder. Im Erdgeschoss kamen scharrierte Kunststeine zum Einsatz.
Das Dach wurde ursprünglich mit sogenannten „blauen Spelldorfer Hohlziegeln“ gedeckt.
Die Gestaltung folgt zeittypischen Formen eines gemäßigten Expressionismus, der zugleich regionalen Bautraditionen verpflichtet ist. Die sauber verfugten Klinkerflächen werden durch scharfkantige Putzbänder gegliedert. Diese fassen die durchlaufenden Fensterbänder zu klar abgegrenzten Feldern zusammen.
Das Dach wird durch ein weit vorkragendes Gesims deutlich vom übrigen Baukörper abgesetzt.
Nutzung und Grundriss
Das Erdgeschoss war von Anfang an für Ladengeschäfte vorgesehen. Die Geschäftsräume konnten innerhalb der vorhandenen Konstruktion flexibel aufgeteilt werden.
In den drei Obergeschossen befand sich jeweils eine großzügige Etagenwohnung. Jede Wohnung verfügte über eine Küche, ein Bad und vier Zimmer.
Die Wohnungen wurden über ein Treppenhaus in der nordwestlichen Ecke des Hauses erschlossen. Der Zugang befindet sich an der rückwärtigen Gebäudeseite zur Gerichtsstraße.
Erhaltene Ausstattung
Das Gebäude ist in seinen wesentlichen Strukturen und in großen Teilen seiner historischen Innenausstattung erhalten geblieben. Veränderungen erfolgten vor allem im Geschäftsbereich des Erdgeschosses, wo die Ladenräume und Schaufenster mehrfach innerhalb der bestehenden Konstruktion umgestaltet wurden.
Zu den besonders erhaltenen Ausstattungsdetails gehört das hölzerne gegenläufige Treppenhaus. Die zweiflügeligen Etagentüren besitzen historische Verglasungen.
Auch die Fenster, die das Treppenhaus belichten, weisen Kunstverglasungen auf.
Erhalten geblieben sind außerdem der historische Hauseingang mit Vordach und Türblatt sowie die ursprüngliche Klingelanlage, Briefkästen und geschmiedete Gitter.
Denkmalschutz
Das Wohn- und Geschäftshaus wurde 2013 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
Nach Einschätzung der Denkmalpflege ist das Gebäude – mit Ausnahme der mehrfach veränderten Geschäftsräume im Erdgeschoss – bedeutend für die Geschichte der Menschen in Ahlen.
Für seine Erhaltung und Nutzung liegen insbesondere wissenschaftliche, hier architekturgeschichtliche, sowie städtebauliche Gründe vor.
Von besonderer Bedeutung ist die städtebauliche Funktion des Hauses als Vermittler zwischen der höheren Bebauung der Oststraße und der niedrigeren Bebauung der Gerichtsstraße.
Quellen
- Stadt Ahlen, Untere Denkmalbehörde: Jahresbericht 2013 zur Stadtbild- und Denkmalpflege der Stadt Ahlen, Drucksache VO/2350/2014.

